Alles, was Sie über das Sportabzeichen wissen sollten
Das Sportabzeichen ist die offizielle Auszeichnung für überdurchschnittliche Fitness. Alle Personen ab 6 Jahren können das Deutsche Sportabzeichen erwerben - auch Nichtmitglieder eines Sportvereins. Landessportbünde, Sportvereine und Prüfer geben Auskünfte über Abnahmezeiten und -orte, Vorbereitungskurse und Sportabzeichen-Treffs. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfertigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Der Nachweis der Schwimmfähigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.
Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen im Kreissportbund Hildesheim
Oliver Schwarzbach
Kirchstr. 3
31079 Sibbesse
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Aktiv beim Sport - interaktiv im Web: Das Digitale Deutsche Sportabzeichen.
Das Deutsche Sportabzeichen gibt es jetzt nicht mehr nur auf dem Sportplatz, sondern auch im Web. Unter: www.sportabzeichen-digital.de
Läuft seit März 2024 die offizielle Onlineanwendung für den Weg zum Deutschen Sportabzeichen.
Leitfaden für Prüfer:innen
Unterlagen zum Download:
Einzelprüfkarte beschreibbar 2024
Gruppenprüfkarte 2024
Prüfungswegweiser 2024
Bedingungen Erwachsene ab 2024
Bedingungen Kinder/Jugendliche ab 2024
Nachweis der Schwimmfähigkeit beschreibbar
Erweiterter Leistungskatalog, Gruppe "Kraft"
Die aktuellen Bedingungen, Leistungskataloge, Prüfungswegweiser, Einzelprüfkarten, Schwimmnachweis sowie weitere Informationen zum Sportabzeichen gibt's auf der DOSB-Website:
www.deutsches-sportabzeichen.de
Familiensportabzeichen
Definition der "Sportabzeichenfamilie"
Während der Arbeitstagung der Sportabzeichen - Beauftragten 2008 wurde die "Sportabzeichenfamilie" neu definiert. Nach dieser Definition müssen mindestens 3 Angehörige das Sportabzeichen erworben haben und darunter muss mindestens 1 Jugendlicher und mindestens 1 Erwachsener sein. Zu den Angehörigen zählen die Eltern, die Kinder, die Großeltern, unverheiratete Partner und die „Großeltern“ der Partner.
Diese Definition schließt aus, dass z.B. Eltern mit ihren erwachsenen Kindern ein Familiensportabzeichen erwerben können.
Die Sportabzeichenfamilie wird in Niedersachsen so definiert:
Ø Mindestens 3 Angehörige einer Familie müssen das Sportabzeichen erworben haben.
Ø Mindestens zwei Generationen der Angehörigen müssen beteiligt sein.
Ø Zu den Angehörigen einer Sportabzeichenfamilie zählen die Kinder, die Eltern, die Großeltern der Kinder, unverheiratete Partner eines Elternteils und die Eltern der unverheirateten Partner eines Elternteils.
Diese Definition ist Bestandteil des Protokolls der Arbeitstagung mit den Sportabzeichen – Beauftragten am 28.02.2009 in Hannover. Bestätigung im April 2011