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Bildungspaket - Soziale und kulturelle Teilhabe
Ab 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Wohngeldgesetz beziehen oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, sowie Asylbewerber mit Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz zusätzlich auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dazu können zusätzliche Leistungen im Wert von monatlich 10 € erbracht werden. Diese 10 € können u.a. auch eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine. Weitere Informationen sind den folgenden Flyern zu entnehmen:
Allgemeine Informationen
Soziale und kulturelle Teilhabe
Antrag auf Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe
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