Die Sportinfrastruktur in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Nach aktuellen Erhebungen des Deutschen Instituts für Urbanistik im Auftrag der KfW sehen rund 60 Prozent der Kommunen einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand bei Sporthallen. Im Bereich der energetischen Sanierung von Sportstätten sprechen sogar über 90 Prozent von dringendem Handlungsbedarf.
„Die Zahlen des Landessportbund Niedersachsen (LSB) zum Sanierungsbedarf der vereinseigenen Anlagen niedersächsischer Sportvereine bestätigen diese Erhebungen“ stellt Frank Wodsack, Vorsitzender des KreisSportBund Hildesheim e.V. fest und führt dazu weiter aus: „Der organisierte Sport verfügt über eine herausragende gesellschaftliche Gestaltungskraft: Er erreicht Menschen in allen Lebenslagen, stärkt Zusammenhalt und Gesundheit und schafft Räume, in denen Teilhabe und Integration täglich gelebt werden“.
Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in den vergangenen Monaten mehrere Förderinstrumente für den Sportstättenbau auf den Weg gebracht.
Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in der Legislaturperiode insgesamt bis zu eine Milliarde Euro in die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten fließen- die Unterstützung reicht dabei von Hallenbädern über Freibäder, Turnhallen bis hin zu Sporthallen.
„Der Bund sendet mit diesem Programm ein starkes Signal für den Breitensport“, ist sich Wodsack sicher.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat hierzu am 16. Oktober 2025 den Förderaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt. Für den Förderzeitraum 2025/2026 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro konkret für die Sanierung kommunaler Sportstätten vorgesehen.
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Antragssteller sind sie auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere Vereinseigentum) befindet.
Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 € bei. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen €. Der Bundesanteil beträgt 45 % der förderfähigen Kosten-der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssen, beträgt also mindestens 55 %.
Darüber hinaus wird seitens des Bundes eine Ausnahme dann gemacht, wenn bei der Kommune eine Haushaltsnotlage vorliegt. Dann beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 %, der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 %.
Dieser erforderliche Eigenanteil kann zusätzlich bei den Kommunen reduziert werden, wenn weitere Fördermittel kombiniert werden-zum Beispiel aus dem Landessondervermögen.
Über das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz erhalten die Länder rund 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, davon entfallen über zwölf Jahre rund 9,4 Milliarden Euro auf Niedersachsen. Investitionen in Sportanlagen sind ausdrücklich möglich – auf Initiative der Sportministerkonferenz und des Bundesrates wurde der Gesetzentwurf entsprechend geöffnet.
„Durch das Bundesprogramm, auch in Kombination mit weiteren Fördermitteln, können sowohl kleinere als auch größere Vorhaben unterstützt werden-vom neuen Hallendach über die Sanierung von Schwimmbädern bis hin zur Erneuerung kompletter Sportanlagen“, teilt Wodsack weiter mit.
Die Kommunen können ihre Interessen an einer Förderung eines Projektes bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Eine LSB-Umfrage aus dem Jahre 2023 hat gezeigt, dass in Niedersachsen im Zeitraum 2023–2032 ein Sanierungsbedarf von 517 Millionen Euro für vereinseigene Sportanlagen besteht. „Um diesen Investitionsstau abzubauen, ist es entscheidend, dass das Land Niedersachsen entsprechende Mittel langfristig für den Vereinssportstättenbau aus dem Sondervermögen bereitstellt“, sagt Wodsack.
Aktuell führt der Landessportbund politische Gespräche, damit über die Entscheidung der Landesregierung hinaus, für 2026 zusätzlich 10 Mio. Euro für den Vereinssportstättenbau bereitzustellen, eine langfristige zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt.
Wodsack appelliert in diesem Zusammenhang an die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim: „Die vom Bund bereitgestellten Investitionsmittel bieten die einmalige Chance, die Sportinfrastruktur in unserem Landkreis nachhaltig zu stärken. Nutzen wir diese Chance gemeinsam – für den Vereinssport, für die Menschen und für die Zukunft des Sportlandes Niedersachsen!“.
Ebenso bittet er ausdrücklich die Landtagsabgeordneten aus Stadt und Landkreis Hildesheim, sich auf Landesebene für die dringende Notwendigkeit einer Förderung des Vereinssportstättenbaus aus dem Sondervermögen einzusetzen.“
Abschließend betont Wodsack noch einmal: „Sportanlagen sind die Grundlage für das vielfältige, qualitätsvolle Angebot unserer Vereine. Sie ermöglichen Bewegung, Begegnung und Gemeinschaft – Werte, die in einer herausfordernden Zeit wichtiger sind denn je“
gez. Frank Wodsack


