Die Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Hildesheim e.V. können nach der Richtlinie der Sportgeräteförderung Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten stellen.
Bis zum 31.07.21 konnten die Anträge beim KSB eingereicht werden. Der Zuschuss des KSB beträgt laut Richtlinie maximal 30% und höchstens 800€ pro Verein/pro Jahr und der Eigenanteil des Vereins 20%. Die Sportgeräte müssen dabei unmittelbar zur Ausübung der Sportart notwendig und transportabel, nicht mit dem Boden oder der Wand verankert sein und die Anschaffungskosten pro Einzelgerät mindestens 50€ brutto oder die Gesamtanschaffungskosten mindestens 400€ brutto betragen. Nach dieser Richtlinie der Sportgeräteförderung konnten in diesem Jahr 29 Anträge bewilligt werden und der vollständige Fördertopf aus den Mitteln des KSB in Höhe von 10.000€ komplett ausgeschüttet werden.
Auch in nächsten Jahr kann die Sportgeräteförderung bis zum 31.07.22 beantragt werden. Unter folgendem Link kann die Richtlinie, sowie der Antrag zur Bezuschussung heruntergeladen werden.
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