Das Land Niedersachsen stellt 2020 bis zu 7 Millionen Euro im Rahmen eines Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen bereit. Die Antragsfrist endet am 30. September.
Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.
Eine Billigkeitsleistung setzt voraus, dass eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie und/oder zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage besteht.
Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die COVID19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen (z. B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Ausgaben (z. B. Personalausgaben, Mieten) in drei aufeinanderfolgenden Monaten nach dem 16. 3. 2020 zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt
Die Einmalzahlung wird nachrangig zur Finanzhilfe des Landes, die der LSB im Rahmen des NSportFG erhält, gewährt.
Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde gelangen über diesen Link zum Antragsformular: https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp
Der LSB hat eine PDF-Datei als Hilfe zur Antragsstellung veröffentlicht, um den Antrag korrekt ausfüllen zu können.
Zusätzlich hat der LSB hat zu den Folgen der Corona-Krise eine „LSB-Hotline“ eingerichtet. LSB-Beschäftigte beantworten Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden oder vermitteln an Experten weiter. Die LSB-Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210. Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Fragen telefonisch zu stellen, senden Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alle weiteren Infos zum Alltag mit Corona finden Sie in einer Übersicht auf der LSB Homepage.