Seit der Veröffentlichung der neuen Verordnung vom Freitag, 5. Juni, haben sich wieder neue Veränderungen ergeben, die ab heute, 8. Juni, gelten.
Nachfolgend sind nur die Änderungen für den Sportbereich aufgeführt:
- Sportlerinnen und Sportler können auch wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, nutzen.
- Trainingsgruppen dürfen auch außerhalb von Sportanlagen im Freien trainieren, wenn sie durch einen Trainer oder Trainerin angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den beteiligten Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, jederzeit eingehalten wird
- Schwimm- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.
Die gesamte Verordnung kann hier eingesehen werden.
Die häufig gestellten Fragen der Sportvereine finden Sie hier.