Seit dem Beschluss vom Freitag, den 05. Mai, des Ministerium für Inneres und Sport ist der eingeschränkte Outdoor-Sportbetrieb mit bestimmten Auflagen wieder durchführbar. Auf welche Bestimmungen als Verein geachtet werden muss ist nachfolgend beschreiben.
In der Grafik in diesem Beitrag sind in einer übersichtlichen Darstellung die aktuellen Vorgaben dargestellt.
Vereinsvertreter haben ab sofort auch wieder die Möglichkeit der Durchführung von Vorstandssitzungen. Im Detail lautet der Abschnitt der Verordnung wie folgt:
"5) 1Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und - Seite 3 von 26 - Freizeiteinrichtungen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen. 2Auch der Besuch der Zusammenkünfte und öffentlichen Veranstaltungen nach Satz 1 ist verboten. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Sitzungen der kommunalen Vertretungen, Gremien, Fraktionen und Gruppen sowie des Landtages und seiner Ausschüsse, Gremien und Fraktionen. 4Für eine ausschließlich gastronomische Nutzung eines Restaurationsbetriebs in einer Vereinseinrichtung, insbesondere einer Vereinsgaststätte, ist § 6 anzuwenden.
(5 a) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 können gewählte Gremien von öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie von Vereinen, Initiativen oder anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält."
Als Service stellen wir Ihnen die gesamte Verordnung vom 05. Mai als pdf-Datei zur Verfügung.
Aktuelle Infos können auf der VIBBS-Seite des LSB zum Thema Vereinsfragen eingesehen werden.
Der LSB hat die Konzepte der Landesfachverbände als Übersicht zusammengestellt, bei denen die sportartspezifischen Regeln berücktsichtigt werden.
Die hier veröffentlichen Infos sind auf dem Stand des 11. Mai 2020. Bitte verfolgen Sie die möglichen Neuerungen stets auf unserer Homepage und unseren sozialen Netzwerken.