Da Sportvereine aktuell den Sportbetrieb nicht durchführen können bleiben die Vereine auf Ihren laufenden Kosten sitzen. Damit die Verluste nicht existenzbedrohend werden können Anträge an die NBank gestellt werden. Welche Bedingungen dabei zu erfüllen sind findet Ihr in diesem Beitrag.
"Vereine können dann gefördert werden, wenn sie wirtschaftlich am Markt tätig sind. Dies betrifft aber nicht den normalen Übungsbetrieb, sondern zielt auf allgemeinwirtschaftliche Tätigkeiten ab, z.B., auf den Betrieb von Vereinsheimen mit vereinseigenen Gaststätten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Förderrichtlinien nur den Sach- und Finanzaufwand fördern, der mit dem Wirtschaftsbetrieb in direktem Zusammenhang steht. Der Personalaufwand mit den damit verbundenen Kosten (Fahrt- und Reisekosten, Aufwandsentschädigungen für Trainer, etc.) ist NICHT förderfähig, gleiches gilt für die Turnhallenmiete für den Übungsbetrieb." so lautete die Aussagen im Schreiben vom 1.April vom Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung an den LSB.
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„Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten
„Corona-Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten Kleinstunternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten