Im Zuge der Änderung werden von den Vereinen zukünftig online (vgl. Abschnitt 2.3.1 aus der Richtlinie) über das Intranet (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/) alle ÜL/T gemeldet, die für den Verein im Jahr 2020 tatsächlich tätig werden und für die ÜL/T-Bezuschussung Berücksichtigung finden sollen.
Bitte beachten Sie, dass alle Zugangsberechtigungen, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Art des lesenden Zugriffs auf die "Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter" eingereicht wurden, ihre Berechtigung automatisch verloren haben.
Diese "alten" Intranet Nutzer können den neuen Reiter "ÜL/T Bezuschussung" nicht sehen und somit auch keine Zuschüsse beantragen!
Deshalb müssen die personenbezogenen Zugriffberechtigungen mit dem neuen Formular (siehe unten) neu beantragt werden.
Bitte kreuzen Sie auf dem Antrag "Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter" ändern an und lassen das Formular nach §26 BGB unterschreiben.

Das neue Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf Zugangsberechtigung für das Intranet
Wichtige Hinweise:
Ab dem 15.03.2020 werden für die Vereine die neuen Funktionalitäten sichtbar sein und für die Bearbeitung zur Verfügung stehen.
Die Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung muss bis zum 31. Mai eines jeden Jahres erfolgen.