Bestandserhebung bis 31. Januar möglich

Besonders möchten wir auf folgende Punkte aufmerksam machen:
1. Stichtag für die Mitgliedermeldung ist der Bestand am 1. Januar 2021.
2. Dem KSB ist ein gültiger Freistellungsbescheid vorzulegen.
3. Die Meldung muss am 31. Januar abgeschlossen sein, das Zugangsportal schließt um 24:00 Uhr.
4. Für jede Freischaltung nach dem 31.01. erhebt der LSB eine Verwaltungsgebühr von 25,00 €.
5. Nach dem 28. Februar und nach zweimaliger ergebnisloser Mahnung muss der KSB gem. LSB-Satzung einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens stellen, was zu einem Ausschluss aus dem LSB führen kann.
6. Weitere Informationen finden Sie hier.