Ab dem 06. Juli gelten für den Sportbereich dank der neuen Verordnung wieder neue Regelungen.
Seit diesem Montag (6. Juli) kann in festen Trainingsgruppen von 30 Personen wieder Kontaktsport betrieben werden.
Des Weiteren können bei Sportveranstaltung, nicht wie bisher (250 Personen), sondern bis zu 500 Personen zuschauen. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.
Bei der Sportausübung sind bis zu 50 Personen als Zuschauer möglich. wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.
Für alle weiteren Infos kann hier die geänderte Verordnung eingesehen werden.