Auch in diesem Jahr kann die Sporthilfe Niedersachsen Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung über Weihnachten im Krankenhaus befinden, ein Weihnachtsgeschenk machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Sporthilfe Niedersachsen auch in diesem Jahr Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von bis zu 60,- € machen kann.
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass ein Geschenk nicht nur Sportverletzte erhalten sollen, die während der Feiertage stationär im Krankenhaus behandelt werden, sondern auch die Sportverletzten, die während der Feiertage vom Krankenhaus nach Hause entlassen werden, bei denen aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss an die Feiertage fortgesetzt wird.
Bitte reichen Sie der Sporthilfe Niedersachsen, nachdem von Ihnen oder dem Verein ein Geschenk gekauft und überreicht wurde, den Original-Rechnungsbeleg zusammen mit folgenden Angaben ein:
Name der Verletzten bzw. des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus
Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des jeweiligen Sportbundes oder Landesfachverbandes, bzw. Vereines überwiesen.