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Sportabzeichen

Alles, was Sie über das Sportabzeichen wissen sollten

Das Sportabzeichen ist die offizielle Auszeichnung für überdurchschnittliche Fitness.
Alle können das
Deutsche Sportabzeichen erwerben - auch Nichtmitglieder eines Sportvereins. Landessportbünde, Sportvereine, Sportämter und Prüfer geben Auskünfte über Abnahmezeiten und -orte, Vorbereitungskurse, Sportabzeichen-Treffs und sonstige Fragen der Verleihung. Die sportlichen Bedingungen sind in fünf Gruppen aufgeteilt. Aus jeder Gruppe muss nur eine Bedingung erfüllt werden. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr, indem das angegebene Alter erreicht wird.

Beauftragter für das Deutsche Sportabzeichen im Kreissportbund Hildesheim:

                         Wolfgang H.R. Schlüter                                                         An der Beeke 1                                                               31137 Hildesheim           

                                                   Tel.: 05121 27509                                                                                             Fax: 05121 692693                                                      E-Mail: wh.schlueter@arcor.de

Bedingungen für das Sportabzeichen 2011

Bedingungen für das Sportabzeichen 2011/Sportschießen

ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung   für Menschen mit Behinderungen, die das Sportabzeichen erwerben wollen


Familiensportabzeichen

Definition der „Sportabzeichenfamilie”

Während der Arbeitstagung der Sportabzeichen - Beauftragten 2008 wurde die „Sportabzeichenfamilie“ neu definiert. Nach dieser Definition müssen mindestens 3 Angehörige das Sportabzeichen  erworben haben und darunter muss mindestens 1 Jugendlicher und mindestens 1 Erwachsener sein. Zu den Angehörigen zählen die Eltern, die Kinder, die Großeltern, unverheiratete Partner und die „Großeltern“ der Partner.

Diese Definition schließt aus, dass z.B. Eltern mit ihren erwachsenen Kindern ein Familiensportabzeichen erwerben können.

Die Sportabzeichenfamilie wird zukünftig in Niedersachsen so definiert:

 Ø     Mindestens 3 Angehörige einer Familie müssen das Sportabzeichen erworben                    haben.

Ø     Mindestens  zwei Generationen der Angehörigen müssen beteiligt sein.

Ø     Zu den Angehörigen einer Sportabzeichenfamilie zählen die Kinder, die Eltern, die              Großeltern der Kinder, unverheiratete Partner eines Elternteils und die Eltern der                 unverheirateten Partner eines Elternteils.

Diese Definition ist Bestandteil des Protokolls der Arbeitstagung mit den Sportabzeichen – Beauftragten am 28.02.2009 in Hannover. Bestätigung im April 2011