Merkblatt für Sportvereine zur Bestandserhebung 2010 und zur Datenpflege
Die „Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB)“ - im weiteren „Richtlinie zur online-BE“ genannt -, gültig ab 21.10.2009, beinhaltet die wichtigsten Informationen zum jährlichen Bestandserhebungsverfahren und zur fortlaufenden Datenpflege. Die Richtlinie zur online-BE steht auf der Internetseite des LandesSportBundes Niedersachsen zum download bereit (www.lsb-niedersachsen.de).
Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Punkte:
Nach § 4, Punkt 4 der Richtlinie zur online-BEmüssen die Bestandsdaten bis spätestens zum 31.01. des jeweiligen Jahres übermittelt sein. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann gemäß § 11 der LSB-Satzung zum Ausschluss des Vereins führen. Dies hätte nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes für die Sportlerinnen bzw. Sportler des Vereins, sondern nach der Satzung des LSB auch den Ausschluss aus den Landesfachverbänden, denen der Verein angehört, zur Folge.
Die Bestandserhebungsdaten 2010 können vom 20.12.2009 bis zum Ablauf des 31.01.2010 in die Datenbank des LandesSportBundes Niedersachsen eingegeben werden. Die Datenpflege (siehe § 7 der Richtlinie zur online-BE) ist während des gesamten Jahres möglich.
Gemäß § 5, Punkt 2 sind im Rahmen der Bestandserhebung auf Seite A alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ anzugeben.
Nach § 5, Punkt 3. der Richtlinie zur online-BE erfolgt auf Seite B die Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden gemäß § 9 Ziff. 2 der LSB-Satzung, d. h. der Verein ist verpflichtet, seine Vereinsmitglieder den jeweiligen Landesfachverbänden, geburtsjahrgangsweise und nach Geschlechtern aufgeschlüsselt, zuzuordnen, in denen er Mitglied ist. Hierzu finden Sie in der Datenerfassungsmaske im Intranet des LandesSportBundes Niedersachsen eine Aufstellung, welche Sportarten von den jeweiligen Landesfachverbänden betreut werden.
Durch § 5, Punkt 5 sind die Vereine verpflichtet, nach Abschluss der Eingabe der Daten zur Bestandserhebung die Richtigkeit dieser Angaben zu bestätigen. Eine Nichtbestätigung der Angaben wird als Nichtabgabe der Bestandserhebung gewertet. Nach der Bestätigung der Eingaben zur Bestandserhebung wird die weitere Eingabe bzw. Korrektur der Mitgliederzahlen gesperrt. Eine erneute Freischaltung kann ausschließlich durch den zuständigen Sportbund erfolgen.
§ 6 der Richtlinie zur online-BE regelt den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Liegt dem Sportbund keine Kopie eines gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheids vor, geht der Sportbund davon aus, dass es sich um einen nicht gemeinnützigen Verein handelt, der von der Sportförderung ausgeschlossen wird.
§ 8 der Richtlinie zur online-BE macht Aussagen zum Datenschutz. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass zur Veröffentlichung (Internet, evtl. Sporthandbuch etc.) ausschließlich die Vereinsadresse und das Sportangebot zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Sollte die Veröffentlichung von Ihrem Verein nicht gewünscht sein, können Sie bei der Erfassung im Intranet die Freischaltung unterbinden.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bestandserhebung direkt über das Intranet an den LSB zu senden, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sportbund in Verbindung. Ihr Sportbund bietet Ihnen im Rahmen seines Serviceangebotes die Möglichkeit, Ihre Daten elektronisch zu erfassen. Gleiches gilt für die laufende Aktualisierung Ihrer Vereinsdaten.
Die angegebenen Mitgliederzahlen können Grundlage für die Erhebung der Beiträge der Landesfachverbände sein. Für Mitglieder, die keinem Landesfachverband zugeordnet werden können oder sollen, wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Laut Beschluss des 36. Landessporttages beträgt dieser zusätzliche Beitrag für Kinder/Jugendliche 2,00 € und für Erwachsene 3,00 €.
Bei der Pflege der Vereins- bzw. Vorstandsdaten sollten Sie Wert auf korrekte Daten legen, da diese Eintragung Grundlage der Kommunikation zwischen Ihnen und dem LSB und seinen Gliederungen bzw. Ihnen und den Landesfachverbänden ist. Ungültige oder fehlerhafte Adressdaten sind zu korrigieren. Ebenfalls sind die Daten der Funktionsträger auf Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen und ggfs. zu korrigieren.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Beendigung der Bestandserhebung die gemeldeten Mitgliederzahlen nicht mehr verändert werden können.
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